ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER TRESETRA HANDELSGESELLSCHAFT MBH
1. GELTUNGSBEREICH
Die TRESETRA Handelsgesellschaft mbH (FN 291361y), Zschokkegasse 91/ 7/4, 1220 Wien (im Folgenden auch „Wir“, „Unser(e)“ und/oder „TRESETRA“)) schließt Verträge mit ihren Kunden ausschließlich unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den AGB der TRESETRA entgegenstehende oder abweichende Vertragsregelungen des Kunden, wie insbesondere dessen AGB, finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder die TRESETRA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Verträge abschließt oder Lieferungen vorbehaltlos durchführt. Die AGB können durch TRESETRA jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abgeändert werden und gelten in diesem Falle jeweils für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, die nach Änderung der AGB durchgeführt werden. Die AGB können vom Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden.
2. VERTRAGSPARTNER
2.1. Anbieter und Vertragspartner des Kunden sowie Medieninhaber ist die
TRESETRA Handelsgesellschaft mbH (FN 291361y) („TRESETRA“) – www.tresetra.at
Zschokkegasse 91/ 7/4,
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 2647033
e-mail:
UID-Nr: ATU63300966
Unternehmensgegenstand: Handel mit Uhren und Schmuck
2.2. Der Kunde erklärt ausdrücklich, die Website www.tresetra.at nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Nutzung zu verwenden. Rechtsmissbräuchliche Verwendung der Website, wie unbefugte Manipulationen, unrichtige Angabe von Daten, unbefugte Angabe von Daten dritter Personen etc führen zu Ersatzansprüchen von TRESETRA gegen den Kunden hinsichtlich des aus der missbräuchlichen Verwendung entstandenen Schadens.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Die Präsentation der Produkte in unserem Shop stellt kein rechtliches bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Angebotsstellung durch den Kunden (invitatio ad offerandum).
3.2. Durch Klicken auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch TRESETRA folgt automationsunterstützt unmittelbar nach Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. TRESETRA ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. TRESETRA haftet in diesem Zusammenhang auch nicht für die Verfügbarkeit der Waren. Bereits vorab erbrachte Gegenleistungen/Zahlungen des Kunden werden unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen, zurückerstattet.
3.3. Der Vertrag zwischen dem Kunden und TRESETRA kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung („Auftragsbestätigung“) oder durch den Versand der bestellten Waren gültig zustande.
3.4. Der Kunde ist für die vollständige Angabe aller für die Bestellung benötigter Daten ausschließlich verantwortlich. TRESETRA übernimmt für unvollständige oder fehlerhafte Angaben keine Haftung. Der Kunde kann die Daten in zusammengefasster Form mittels der dafür vorgesehenen Maske „Bestellung überprüfen“/“Kontrollfenster“ vor Abschluss des Bestellvorgangs
einsehen und überprüfen. Sofern durch die unvollständige und/oder unrichtige Angabe von Daten Kosten auf Seiten von TRESETRA, wie insbesondere Kosten für den erneuten Versand, entstehen, werden diese durch den Kunden getragen und ist TRESETRA berechtigt, diese verursachten Kosten direkt über den Zahlungsdienstleister abzubuchen .
3.5. Sollten die Angaben auf der Website und/oder die Bestellbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Darstellung und Festlegung der Produktpreise oder Dienstleistungspreise im Onlineverkaufsangebot technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist TRESETRA zur Anfechtung berechtigt. Im Rahmen der Anfechtung muss TRESETRA den Irrtum gegenüber dem Kunden beweisen. Bereits durch den Kunden erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen, erstattet. Weitere gesetzliche Anfechtungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
4. ERFÜLLUNGSORT, LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
4.1. Erfüllungsort ist der Sitz der TRESETRA Handelsgesellschaft mbH.
4.2. Für Sendungen innerhalb Österreichs und der Europäische Union, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot des Kunden angeführten Versandkostenpauschalen, die dem Kunden zuvor auch deutlich auf der Website und im Warenkorb mitgeteilt werden. Die Versandkosten sind vom Kunden zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine versandkostenfreie Lieferung auf der Website durch TRESETRA angeboten und mit der Auftragsbestätigung vereinbart wird. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
4.3. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Ist der Kunde kein Verbraucher iSd § 1 KSchG, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware mit Übergabe an den Beförderer über. Für den Fall, dass der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ohne dabei eine von TRESTRA vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr jedenfalls bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
4.4. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Lieferung durch TRESETRA nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss.
4.6. Die Lieferung kann sich im Einzelfall durch höhere Gewalt oder sonstige beeinträchtigende Umstände verzögern. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Liefer- oder Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, Energie- und Rohstoffknappheit und alle sonstigen Behinderungen, die unter Zugrundelegung einer objektiven Betrachtungsweise nicht von TRESETRA schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Dauert das vorübergehende Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen nach dem Vertragsabschluss oder der auf der Website im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden angegebenen längeren Lieferfrist an, ist der Kunde zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht. Davon unberührt bleiben die weiteren, gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden.
4.7. Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, etwa weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, oder die Lieferadresse ungültig ist, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und allfällige weitere Lieferungen.
4.8. Eigentum an den gelieferten Produkten wird bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Steuern und Versandkosten) durch den Kunden ausdrücklich vorbehalten.
5. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
5.1. Die Zahlung erfolgt durch den Kunden über eine auf der Website der TRESETRA angebotenen elektronischen Zahlungsvarianten. TRESETRA ist jederzeit berechtigt, die Auswahl der Zahlungsvarianten einzuschränken oder abzuändern.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TRESETRA über den Betrag vollständig und unwiderruflich verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs ist TRESETRA berechtigt, Zinsen iHv 5 % p.A. in Rechnung zu stellen, sowie Mahn- und Eintreibungskosten (insbesondere Anwaltskosten und Gerichtsgebühren) geltend zu machen. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd § 1 KSchG sind, gelten abweichend Verzugszinsen iHv 12 % als vereinbart.
5.3. Rückerstattungen von Zahlungen an den Kunden werden durch TRESETRA primär über den ursprünglichen Zahlungsweg geleistet.
5.4. Rechnungen werden von der TRESETRA in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse des Kunden versandt. Ein Anspruch des Kunden auf Übermittlung einer Rechnung in Papierform besteht nicht.
6. WIDERRUFSBELEHRUNG
6.1. Ist der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG, hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
6.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat; im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat; im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
6.3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
TRESETRA Handelsgesellschaft mbH (FN 291361y) („TRESETRA“) – www.tresetra.at
Zschokkegasse 91/ 7/4,
1220 Wien
Österreich
Fax: +43 1 2647033 11
e-mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
6.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.5. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat TRESETRA Ihnen alle Zahlungen, die TRESETRA von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei TRESETRA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TRESETRA primär dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte werden Ihnen wegen der Rückzahlung nicht berechnet. TRESETRA kann die Rückzahlung verweigern, bis TRESETRA die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie TRESETRA über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an TRESETRA zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wonach die Gewährleistungsfrist für bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bestehende Mängel 2 Jahre ab Übernahme durch den Kunden beträgt. Für gebraucht erworbene Produkte (diese Produkte werden explizit als „gebraucht“ gekennzeichnet) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übernahme durch den Kunden. Ist der Kunde nicht Verbraucher iSd § 1 KSChG kommt die Rügeobliegenheit des Kunden bei sonstigem Gewährleistungsausschluss zur Anwendung. Eine Haftung für Mängel und/oder Schäden, die nach Übergabe an den Kunden, insbesondere durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handhabungen und/oder Handhabungen entgegen der Gebrauchsanweisungen der Hersteller entstanden sind, wird ausgeschlossen.
7.2. Die Waren sind durch den Kunden möglichst bei Übernahme der Ware zu kontrollieren und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme schriftlich anzuzeigen. Durch das Unterlassen dieser Anzeige werden Gewährleistungsansprüche nicht berührt, das Unterlassen kann dem Kunden gegenüber jedoch allenfalls als Mitverschulden iSd § 1304 ABGB zugerechnet werden.
7.3. Wird die Ware zur Geltendmachung der Gewährleistungsrechte an TRESETRA übermittelt, ist mit der Entgegennahme der Ware durch TRESETRA kein Anerkenntnis der Gewährleistungsansprüche verbunden. Im Gewährleistungsfall ist der Kunde verpflichtet, der TRESETRA die Ware zur Prüfung und Behebung des Mangels zur Verfügung zu stellen.
7.4. Eine Haftung für Daten oder Programme, die auf den Produkten gespeichert sind und TRESETRA zur Behebung von Mängeln übergeben werden, ist ausgeschlossen. Die vorherige Durchführung einer Datensicherung durch den Kunden wird für diesen Fall empfohlen.
8. HAFTUNG
8.1. TRESETRA leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a. Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.
b. Bei grober Fahrlässigkeit haftet TRESETRA gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG haftet TRESETRA unbeschränkt.
c. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
d. Befindet sich TRESETRA mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet TRESETRA wegen dieser Leistung für Zufall nicht, wenn dieser Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
8.2. Soweit die Haftung von TRESETRA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TRESETRA.
8.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
9. DATENSCHUTZ
Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. AUFRECHNUNGSVERBOT
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder durch TRESETRA ausdrücklich anerkannt wurden.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
11.2. Ist der Kunde kein Verbraucher iSd § 1 KSchG wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Sitzes von TRESETRA vereinbart.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
12. NON EEA EXPORT CLAUSE
Der Vertriebspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Produkte ausschließlich für die Märkte des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) hergestellt und vorbereitet werden und dass nicht zugesichert werden kann, dass sie regulatorischen oder anderen Anforderungen in Ländern außerhalb
des EWR / der EFTA entsprechen. Entsprechend verpflichtet sich der Vertriebspartner, die Produkte nicht außerhalb des EWR / der EFTA zu exportieren oder dort anderweitig an Kunden oder Endverbraucher zu verkaufen. Der Vertriebspartner verpflichtet sich ferner dafür Sorge zu tragen, dass seineTochtergesellschaften diese Vertriebsbestimmungen ebenfalls einhalten werden. Darüber hinaus wird er entsprechende Bestimmungen in seine Vereinbarungen mit Unterhändlern und Handelsvertretern im Hinblick auf den Verkauf der Produkte aufnehmen.
Stand: 19.8.2019